Informationen für Angehörige

Ihr Angehöriger ist vermisst? Was tun?


Wenn Ihr Angehöriger vermisst ist, müssen Sie als erstes die Polizei einschalten, da diese in solchen Fällen zuständig ist. Ermittlungstaktisch verfügt sie über sämtliche Möglichkeiten. Die Polizei nimmt beim tatsächlichen Vorliegen eines Vermisstenfalls in jedem Fall eine Vermisstenanzeige auf.

Die sich der Anzeige anschließenden polizeilichen Maßnahmen sind von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Eine erwachsene und gesunde Person, bei welcher keine Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit besteht, hat generell das Recht, sich ohne Gründe aus ihrem Umfeld zu entfernen. Weiterhin hat sie das Recht zu entscheiden, wen sie über ihren Aufenthaltsort in Kenntnis setzt. Sieht die Polizei aufgrund der ermittelten Gesamtumstände eine Gefahr für die vermisste Person nicht bestätigt, so wird sie keine sofortigen Suchmaßnahmen einleiten. Dies ist aus rechtlicher Betrachtung vollkommen korrekt, auch wenn Sie sich gegebenenfalls seitens der Behörden „im Stich“ gelassen fühlen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie auf das Gespräch mit der Polizei entsprechend vorbereitet sind.

 

Stellen Sie sich selbst folgende Fragen … und beantworten Sie sie:



  • Wie alt ist die vermisste Person? Volljährig oder minderjährig?
  • War die vermisste Person bereits zu einem anderen Zeitpunkt vermisst oder abgängig ohne Angabe des Aufenthaltsortes
  • Ist die vermisste Person zeitlich und räumlich desorientiert?
  • Ist die vermisste Person verwirrt? Alkoholiker? Drogenkonsument?
  • Ist die vermisste Person lebensbedrohlich erkrankt?
  • Liegen/lagen Anhaltspunkte für depressive Verstimmungen vor? Besteht/bestand diesbezüglich eine Medikation? Welche?
  • Befindet/befand sich die vermisste Person psychiatrischer oder psychologischer Behandlung? Wo? Warum?
  • Bestehen/bestanden bei der vermissten Person suizidale Absichten? Wurde ein aktuelles Schreiben hinterlassen? Wurde bereits in der Vergangenheit ein Suizidversuch begangen?
  • Führt die vermisste Person Waffen und/oder Medikamente mit? 


Wenn Sie eine, oder auch mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten, dann sollten Sie dies in jedem Fall bei der Erstattung der Vermisstenanzeige bei der Polizei angeben, damit dies in der Anzeige schriftlich vermerkt wird. Dies sind die Grundlagen, aufgrund welcher die Polizei eine Gefahrenprognose erstellt und so ihr weiteres Vorgehen bestimmt.

Sie haben dennoch den Eindruck, dass die Polizei trotz der Bejahung eines Großteils der Fragen untätig bleibt? So wenden Sie sich umgehend an die zuständige Polizeidienststelle und lassen sich über die tatsächlich eingeleiteten Maßnahmen bzw. Ermittlungstätigkeiten informieren.

Sollten Sie dennoch keine Informationen von der Polizei erhalten und den Eindruck haben, dass nicht agiert wird, so kann es durchaus sein, dass bereits interne Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet wurden, über deren Ansatz oder Verlauf auch engsten Angehörigen aus taktischen Gründen keine Auskunft gegeben werden kann.

Also, nur weil Sie nichts sehen, heißt das noch lange nicht, dass nichts passiert!

Sollten Sie trotzdem das Gefühl haben, dass Sie „im Stich“ gelassen werden, so bieten wir Ihnen unsere ehrenamtliche Hilfe an!

Aber bitte bedenken Sie: Wir helfen, können jedoch natürlich keine Garantie dafür geben, dass wir die vermisste Person auch tatsächlich finden. Hierfür kann es etliche Gründe geben.

Falls Sie in der Lage sind, den Zeitpunkt der letzten Sichtung in etwa anzugeben und ein sicherer Abgangspunkt (letzte Sichtung der vermissten Person) vorhanden ist, sind wir natürlich gerne bereit zu helfen. Wir informieren Sie am Telefon über den weiteren Ablauf unserer Arbeit. Hierzu gehört auch eine realistische Einschätzung der Lage, ob es Sinn macht mit Mantrailern zu suchen oder nicht. Wenn Sie sich dann für uns entscheiden, werden wir die notwendigen Maßnahmen selbstständig ergreifen.


Wie bereits erwähnt:
Ihnen entstehen, da wir ehrenamtlich arbeiten, keinerlei Kosten, wenn Sie uns beauftragen!

Wir helfen gerne und sofort!

Anschrift:

Mantrailer - Sylt Rettungshunde e.V.
Budersandstraße 15
25997 Hörnum / Sylt

E-Mail: [email protected]

Alarmierung:

Notrufnummer I  : 0152 - 02085109

Notrufnummer II : 0152 - 34151431

Eingetragener gemeinnütziger Verein: 
VR 3207 FL
Steuernummer : 15/291/77794
Spendenkonto : Sylter Bank eG
IBAN : DE79 2179 1805 0000 1744 67
BIC    : GENODEF1SYL