Einsatzordnung der Mantrailer - Sylt Rettungshunde e.V.
Diese Einsatzordnung regelt die wichtigsten Punkte im Bereich der Realeinsätze. Sie soll auch der Sicherheit der beteiligten Einsatzkräfte dienen.
- GENERELL IST DEN ANWEISUNGEN DES FÜHRUNGSPERSONALS (EINSATZLEITER / STAFFELLEITER) FOLGE ZU LEISTEN.
Ist eine Gesamteinsatzleitung Rettungshunde oder Polizei vor Ort, so steht diese über der Staffelleitung.
- EIGENSCHUTZ / EIGENSICHERHEIT GEHT VOR!
Die eigene Sicherheit und die des Hundes ist in jedem Fall vorrangig zu beachten.
- GERADE NICHT BENÖTIGTE KRÄFTE KÖNNEN SICH NACH ABSPRACHE MIT DER STAFFELFÜHRUNG AUCH ANDEREN EINHEITEN ALS HELFER ZUR VERFÜGUNG STELLEN.
- TIERSCHUTZ: DIE GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN SIND IN JEDEM FALL EINZUHALTEN. HIERZU GIBT ES KEINE AUSNAHMEN.
Dies gilt sowohl im Einsatz als auch bezüglich der Haltung der Hunde.
- EINSATZZEITEN / RUHEZEITEN HUND: PRINZIPIELL IST DEM HUND NACH EINEM EINSATZ EINE RUHEPHASE VON MINDESTENS 24H ZU GEWÄHREN.
In Ausnahmefällen darf der Hundeführer trotzdem einen Einsatz annehmen. Die Gründe sind der Staffelleitung im Nachhinein schriftlich darzulegen.
- EINSATZBUCH: DIE STAFFELLEITUNG / EINSATZLEITUNG FÜHRT EIN EINSATZBUCH.
Hier sind alle Einsätze mit allen beteiligten Kräften einzutragen.
DER EINSATZ FÜR DIE STAFFEL WIRD NUR DURCH DIE POLIZEI ODER DIE GESAMTEINSATZLEITUNG RETTUNGSHUNDE BEENDET.
Anschrift:
Mantrailer - Sylt Rettungshunde e.V.
Budersandstraße 15
25997 Hörnum / Sylt
E-Mail: [email protected]
Alarmierung:
Notrufnummer I : 0152 - 02085109
Notrufnummer II : 0152 - 34151431
Eingetragener gemeinnütziger Verein:
VR 3207 FL
Steuernummer : 15/291/77794
Spendenkonto : Sylter Bank eG
IBAN : DE79 2179 1805 0000 1744 67
BIC : GENODEF1SYL